Die Beispiele häufen sich

Dieser Beitrag wurde am von in
eKommunikation, watch-bloggen veröffentlicht.

In den allermeisten Fällen stellt das Unternehmen (der Arbeitgeber) die Email-Accounts zur Verfügung, die in der Folge von den ArbeitnehmerInnen auch benutzt werden. Logisch oder?

Logisch ist auch, dass die ArbeitgeberInnen-Seite dann argumentiert, weil das von uns zur Verfügung gestellte Accounts sind, entscheiden wir, wer etwas an diese Accounts schicken darf?

Das wäre – nachdem die Post und Telefon schließlich liberalisiert und privatisiert wurden und werden, ist das eine legitime Frage – das wäre also so, als würden Postdienste und Telekommunikationsbetreiber entscheiden, wer uns Briefe (und v.a. Postwurfsendungen) schicken darf und wer uns anrufen darf, oder?
Bzw. hieße das für den Arbeitsplatz, das Unternehmen bestimmt, wer der ArbeitnehmerIn über den Postweg etwas zukommen lassen darf und wer die ArbeitnehmerIn anrufen darf?

Das wäre doch Irrsinn, oder? Überwachungsstaat? Überwachungsunternehmen!

Scheint allerdings Realität zu sein. Wiedereinmal ist es der 37.6-Blog, der interessantes zu berichten hat. Lesen.

also, alles in allem wieder ein Beispiel, wozu ein Betriebsblog im Falle des Falles gut sein mag als vom Arbeitgeber unabhängige Kommunikationsschiene!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert