Behindertenvertrauensperson (BVP)

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Die Behindertenvertrauenspersonen nehmen als gewählte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen begünstigter behinderter ArbeitskollegInnen und chronisch kranker ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahr.

Weitere Grundlageninformationen findest Du hier.

Hier kannst Du eine Broschüre (pdf) zum Thema herunterladen.

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